Aufgrund geänderter europäischer Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Roboter ist es nicht länger zulässig, dass sich Klingen während einer Fernsteuerung drehen – auch wenn die Steuerung über Bluetooth erfolgt.
In der Europäischen Union müssen Maschinen und Roboter den grundlegenden gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen, welche die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablöst und ein hohes Sicherheitsniveau für mechanische und automatisierte Systeme vorschreibt. EUR-Lex
Darüber hinaus bestehen harmonisierte europäische Sicherheitsnormen für Roboter, wie die EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2, die detaillierte Anforderungen zur Risikobewertung und zum sicheren Verhalten von Robotern definieren.
Diese Normen dienen dazu, mögliche Gefährdungen (z. B. durch rotierende Klingen oder unbeabsichtigte Bewegungen) systematisch zu minimieren und gelten in der EU als anerkannter Stand der Technik für robotergestützte Maschinen. DGUV+1
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und Risiken für Nutzer auszuschließen, wird die Funktion entfernt, bei der sich die Klingen während einer Fernsteuerung drehen können.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass der Roboter auch bei Bluetooth-Fernsteuerung keine aktiven rotierenden Teile betreibt, was den aktuellen Norm- und Rechtsanforderungen entspricht.
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